Diese Website ist mit dem Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) § 12a Barrierefreie Informationstechnik und der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform. Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Für PDF-Dokumente ist der internationale Standard PDF/UA-1 Grundlage für die Barrierefreiheit.
Methodik der Prüfung: Selbstbewertung (Art.3 Abs. 1 lit. a) 1. Spiegelstrich des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 vom 11.10.2018) Erstellt am: 21.09.2020 Zuletzt geprüft am: 21.09.2020
Nicht barrierefreie Inhalte
Wir arbeiten stetig daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Auf Grund der Größe und Komplexität des Webauftrittes bitten wir in dieser Sache um Geduld. Folgende nicht barrierefreie Inhalte gibt es derzeit noch an einigen Stellen des Webauftrittes:
Stellenweise fehlen Alternativen oder Alternativtexte für Bilder oder grafische Elemente beziehungsweise Bedienelemente.
Bei einigen Tabellen fehlt die Beschreibung sowie die Zuordnung von Tabellenzellen.
Die Hierarchie der Überschriften wird teilweise nicht eingehalten.
Links können unverständlich sein.
Für eingebundene Videos stehen derzeit keine Audiotranskriptionen zur Verfügung.
Für eingebundene Videos stehen nur teilweise Untertitel zur Verfügung.
Eingebundene Dokumente, wie etwa PDF-Dokumente, liegen nicht durchgängig in einer barrierefreien Form vor.
Kontraste von Schaltflächen sind teilweise unzureichend.
Der Webauftritt bietet keine Angebote in Gebärdensprache.
Anderssprachige Wörter und Abschnitte werden selten gekennzeichnet.
Der eingebundene Lageplan wurde noch nicht um eine Textform ergänzt.
Die Position des Tastaturfokus ist nicht immer klar ersichtlich.
Bewegte Inhalte (Slider) sind nicht immer abschaltbar.
Nicht barrierefreie Inhalte außerhalb der Rechtsvorschriften
Folgende Inhalte sind aktuell nicht barrierefrei, allerdings sind sie nach § 4 BITVNRW in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 4 der EU-Richtlinie 2016/2102 von der Verpflichtung ausgenommen:
Datei-Downloads, die vor dem 23.09.2018 veröffentlicht wurden und nicht für aktuelle rechtliche Abläufe oder aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden,
Audios/Videos, die vor dem 23.09.2020 veröffentlicht wurden,
Live-Streaming als Audio oder Video,
Inhalte und Dokumente Dritter, da diese außerhalb der Kontrolle der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster sind und nicht durch die Westfälische Wilhelms-Universität Münster finanziert oder entwickelt werden,
Intranet-Bereiche, die seit dem 23.09.2019 nicht mehr grundlegend überarbeitet wurden,
Archiv-Bereiche, die seit 23.09.2019 nicht mehr aktualisiert wurden. Dazu zählen beispielsweise alte Forschungsprojekte, deren Informationen nur zu Dokumentationszwecken noch vorgehalten werden.
Mangelnde Barrierefreiheit aufgrund unverhältnismäßiger Belastung
Für die meisten Videos, die seit dem 23.9.2020 produziert wurden, liegen keine Audiodeskriptionen vor. Die Bereitstellung von Videos mit Audiodeskriptionen stufen wir nach § 10 Absätze 4 und 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW (BGG NRW) in Verbindung mit Art. 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 und nach § 4 Abs. 2 Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITVNRW) in Verbindung mit Art. 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 als eine unverhältnismäßige Belastung ein, da die Inhalte nicht für aktive Verwaltungsvorhaben benötigt werden und auch in anderer barrierefreier Form zur Verfügung stehen. Zudem steht der technische Aufwand für die Bereitstellung von Audiodeskriptionen nicht im Verhältnis zur Nutzungshäufigkeit, denn weder der von uns eingesetzte Media Player noch die Plattform Youtube bieten eine zusätzliche Spur für Audiodeskriptionen an.
Die Videos enthalten keine exklusiven Informationen, eine textliche Alternative finden Sie auf den Webseiten der WWU Münster. Sie können sich mit Ihren Fragen aber auch über das Feedback-Formular an die Online-Redaktion der WWU Münster wenden: Feedback-Formular Das Team der Online-Redaktion meldet sich innerhalb weniger Tage bei Ihnen zurück hilft beispielsweise durch
Vermittlung zur zuständigen Stelle
Hinweise auf alternative Nutzungswege
Barrierefreie Alternativen
Im Falle von nicht barrierefreien Unterlagen, Webseiten oder Web-Anwendungen zur Bewerbung und Einschreibung wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat [de]. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Studierendensekretariat helfen den Menschen, denen die Nutzung und Erfassung der Webinhalte wegen mangelnder Barrierefreiheit unmöglich ist, auf verschiedene Arten:
in persönlichen Gesprächen
am Telefon
per E-Mail
postalisch
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Studierendensekretariat beraten auch in einfacher Sprache.
Im Falle nicht barrierefreier Prüfungsordnungen wenden Sie sich bitte an das zuständige Prüfungsamt [de]. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Prüfungsämtern helfen
in persönlichen Gesprächen,
am Telefon,
per E-Mail,
postalisch.
Feedback
Sie können der Online-Redaktion der Uni Münster Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen und Informationen zu Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind. Nutzen Sie dafür bitte unser Feedback-Formular [de]. Bitte geben Sie bei der Nachricht das Stichwort Barrierefreiheit an und teilen uns unter Nennung der URL mit, auf welchen Inhalt Sie sich beziehen. Wir melden uns innerhalb weniger Tage bei Ihnen zurück. Wir helfen bei der Lösung des Problems zum Beispiel durch:
Beseitigung des Mangels
Vermittlung zur zuständigen Stelle
Hinweise auf alternative Nutzungswege
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag [de] aus und senden ihn per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen Fürstenwall 25 40219 Düsseldorf
Dies kann daran liegen, dass die Identität Ihrer Teilnehmenden erst noch überprüft werden muss. Dann kann es einige Tage dauern, bis die Identität bestätigt ist und sie in Ihrer Kursliste erscheinen. Es ist außerdem möglich, dass die Teilnehmenden sich einzeln statt über den Einladungslink registriert haben. In diesem Fall sind die Teilnehmenden zwar registriert, erscheinen jedoch nicht in der Kursliste. Die Teilnehmenden können sich dann auch noch nachträglich über denselben Einladungslink in den Kurs einschreiben.
§ 1 Adressatenkreis Der von mir beantragte Kurs richtet sich an Lehrpersonen oder andere im pädagogischen Bereich tätige Personen oder an solche, die sich im Rahmen ihres Studiums oder ihrer Aus- oder Fortbildung mit schulischen oder außerschulischen Lehr-Lern-Prozessen befassen.
§ 2 Aufgaben der Kursleitung (1) Als Kursleiter/-in trage ich die Verantwortung für die Überprüfung der Zugangsberechtigung meiner Kursteilnehmer/-innen, indem ich sorgfältig prüfe und bestätige, dass diese die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, ihre Nutzergruppe korrekt angegeben ist und sie an dem von mir angemeldeten Kurs teilnehmen.
(2) Mit der Anmeldung meines Kurses bestätige ich Folgendes:
(a) Die von mir oben gemachten Angaben zum Kurs sind korrekt. Sollten sich Änderungen ergeben, werde ich diese unverzüglich per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. melden.
(b) Die persönlichen Daten derjenigen Personen, die sich über meinen Kurs anmelden, werde ich vertraulich behandeln, nur für den oben genannten Zweck nutzen und nicht an Dritte weitergeben.
(c) Die allgemeinen Nutzungsbedingungen für die Videoportale habe ich zur Kenntnis genommen und werde sie auch im Rahmen der Durchführung und Verwaltung des beantragten Kurses, beispielsweise bei der Prüfung und Zulassung oder Abweisung von Teilnehmer/-innen, einhalten.
(d) Sollte ein/e bereits von mir bestätigte/r Kursteilnehmer/-in aus dem Kurs ausscheiden oder doch nicht teilnehmen, werde ich die betreffende Person unverzüglich aus meinem Kurs entfernen.
(e) Ich bin damit einverstanden, dass jede Person, die den Einladungslink zu meinem Kurs kennt, den Kurstitel und den Kursstatus sehen kann.
(3) Mir ist bekannt, dass die Betreiber der Videoportale jederzeit vorübergehend oder dauerhaft einzelne Teilnehmer/-innen oder ganze Kurse sperren können, insbesondere wenn:
(a) ich bzw. einzelne Kursteilnehmer*innen schuldhaft gegen die allgemeinen Nutzungsbedingungen und/oder die oben genannten Bedingungen, verstoßen oder
(b) ich bzw. einzelne Kursteilnehmer*innen die zur Verfügung gestellten Lernmaterialien für strafbare Handlungen missbrauchen oder
(c) den Betreibern der Beteiligten Videoportale durch sonstiges rechtswidriges Nutzungsverhalten Nachteile entstehen oder ihrem Ansehen oder ihren sonstigen schützenswerten Interessen geschadet wird.
Sollten mir Verstöße der Kursteilnehmer/-innen gegen die oben genannten Punkte bekannt werden, werde ich den Meta-Videoportalbetreiber darüber in Kenntnis setzen.
§ 3 Überprüfung der Kursanmeldung (1) Mir ist bekannt, dass der Prozess zur Überprüfung des Kurses einige Tage in Anspruch nehmen kann und, dass ein Anspruch auf eine Bestätigung innerhalb eines bestimmten Zeitraums ab der Anmeldung nicht besteht.
(2) Im Falle der Bestätigung des Kurses erhalte ich einen Link, den ich den Kursteilnehmer*innen zur Kursregistrierung weitergeben kann.
(3) Im Falle einer Ablehnung der Kursregistrierung steht es mir frei, den Kurs erneut anzumelden und überprüfen zu lassen. § 3 Abs. 1 gilt entsprechend.
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Neueröffnung: Meta-Videoportal 2.0
Unser Portal wurde kürzlich in einer einer neuen Version veröffentlicht! Wir werden in Kürze noch einige neue Funktionen integrieren und Optimierungen vornehmen.